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Mit dem Flugzeug
Die bequemste und schnellste Art nach Island zu gelangen, ist der Luftweg. In der touristischen Hauptsaison (Juni -September) gibt es mehrere Flüge wöchentlich von den Flughäfen Wien, München, Frankfurt, Berlin, Hamburg, etc. Die bekanntesten Fluglinien sind Airberlin, Icelandair, Lauda Air und Icelandexpress.
Mit dem Schiff
Die Fähre MS Norröna startet im Hafen von Hirtshals in Dänemark. Der Seeweg führt über die Faröer Inseln nach Seydisfjörður, ein kleiner Fjord im Osten Islands. Für die An- und Abreise nach Island kann man eine Woche mit Stopp auf den Färöer Inseln einrechnen.
Zollbestimmungen
Eingeführt werden dürfen bis zu 3 kg Lebensmittel im Wert von bis zu 18.500 ISK. Die Einfuhr alkoholischer Getränke und Tabakwaren ist streng reglementiert.
1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein oder
3 Liter Wein oder
1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier oder
1,5 Liter Wein und 6 Liter Bier
200 Zigaretten oder 250 g anderer Tabakwaren
Angelausrüstungen und Reitbekleidung
Angelausrüstungen und Reitbekleidung, die außerhalb Islands in Gebrauch waren, einschließlich Handschuhe, Schuhe und Watstiefel, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn sie entsprechend den geltenden Regelungen desinfiziert worden sind. Dazu ist dem Zoll eine von einem autorisierten Veterinärbeamten bestätigte Desinfektionsbescheinigung vorzuweisen. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, ist die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers zu desinfizieren.
Gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug
Es ist verboten, gebrauchtes Sattel- und Zaumzeug einzuführen. Unter gebrauchtem Zaumzeug werden auch Trensen, Halfter und aus Leder gefertigte Peitschen verstanden.
Lebende Tiere
Lebende Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft eingeführt werden.
Verbotene Waren
Betäubungsmittel und gefährliche Drogen
Rohes Fleisch und verschiedene Fleischerzeugnisse, wie z.B. getrocknetes Fleisch, roher geräucherter Schinken, Speck, ungekochte Räucherwurst (z.B. Salami), rohes Geflügel usw. Fleisch und Fleischerzeugnisse müssen, wenn sie eingeführt werden sollen, vollständig gegart sein.
Rohe Milch und rohe Eier
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